Nur mit Badprofi, nur noch online: Staatliche Zuschüsse für barrierefreie Bäder

Neues Jahr, neues altersgerechtes Badezimmer – und das mit staatlicher Finanzspritze: Seit dem 3. Januar 2017 können private Eigentümer und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren wie Stolperschwellen oder beengte Raumverhältnisse bei der KfW Bankengruppe beantragen. Vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) werden dafür 75 Mio. € zur Verfügung gestellt und damit rund 26 Mio. € mehr als 2016.

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Begehrt, aber begrenzt: die staatlichen Finanzspritzen für den altersgerechten Umbau u. a. von Badezimmern. Foto: VDS/Shutterstock©thodonal88

Jens J. Wischmann, Geschäftsführer der Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft (VDS) rät zu schnellem Handeln, denn: „Im Vorjahr waren die Töpfe schon Ende Juli leer!“

Was geblieben und was neu ist

Wer sich also mit dem Gedanken trägt, sein Bad altersgerecht umzubauen, sollte rasch einen Badprofi aufsuchen bzw. beauftragen, denn nur dann fließt der Zuschuss von bis zu 5.000 € bei einer Mindestinvestition von 2.000 €. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen wie bisher u. a. die Schaffung bodengleicher Duschen, die Anpassung der Raumgeometrie sowie eine adäquate Modernisierung von Sanitärobjekten wie WCs und Waschtische.

Neu hingegen ist, dass der Zuschuss ausschließlich online über das sogenannte KfW-Zuschussportal beantragt werden kann. Dazu gehören eine Registrierung und vor der Auszahlung ein Postident-Verfahren. Mit einer entsprechenden Vollmacht lässt sich der Antrag zudem nun auch über eine dritte Person stellen; zum Beispiel einen Verwandten, Freund oder aber den mit den Umbaumaßnahmen betrauten Badprofi selbst.

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Schwellenlose Duschen sind bei Benutzern, Pflegern und pflegenden Angehörigen besonders beliebt. Foto: VDS / Kaldewei

Ebenfalls gut zu wissen für das weitere Vorgehen: Die Förderzusage kommt laut KfW sofort. Über diese (bürokratische) Erleichterung dürften sich ebenfalls viele freuen: Nach Abschluss der Arbeiten bedarf es keiner weiteren Bestätigung des Fachunternehmers. Es reicht nun, seine detaillierten Originalrechnungen und gegebenenfalls andere Nachweise zehn Jahre lang aufzubewahren und bei einer Überprüfung auf Verlangen vorzulegen.

 

 

Wo es Hilfe gibt

Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der KfW-Internetseite www.kfw.de/455 oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800/5399002 erhältlich. Auch die Aktion Barrierefreies Bad hilft: mailto:info@aktion-barrierefreies-bad.de.