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+++ 04.-05.02. - Brennholz- und Bauernmarkt - Rinteln, Innenstadt +++ Sa. 15.02. - Seniorenkarneval - 15.00 Uhr - Brückentorsaal - Rinteln +++ So. 12.02. - Kinderkarneval - 15.00 Uhr - Brückentorsaal - Rinteln +++ Sa. 18.02. - Große RCV Prunksitzung - 20.11 Uhr - Brückentorsaal - Rinteln +++ Sa. 03.03. - RINTELN LIVE ! Kneipen Live-Musik Festival in zahlreichen Rintelner Kneipen |
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- Lieferungen, Leistungen und Angebote der Bergmann Medien Inh. Heike Bergmann (im folgenden Verlag genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die mit Erteilung des Auftrags anerkannt werden. Anders lautenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Mündliche Abmachungen außerhalb des schriftlichen Auftrags sind ungültig. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Verlag.
- Der Auftrag kommt mit der Unterzeichnung des Auftragsformulars durch den Auftraggeber rechtswirksam zustande. Der Verlag behält sich jedoch vor, Aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die von hierzu berechtigten Dritten entgegengenommen worden sind. Insbesondere kann der Verlag Aufträge ablehnen, wenn der Auftraggeber mit Zahlungen für frühere Aufträge dem Verlag gegenüber im Verzug ist. In diesem Fall behält der Verlag seinen Anspruch auf die bei der Bearbeitung des Auftrages entstandene Kostenerstattung. Rechte aus diesem Vertrag dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verlages an Dritte abgetreten werden.
- Die Stornierung von Aufträgen aus zwingenden Gründen ist nur mit Zustimmung seitens des Verlages und nur im Rahmen der technischen Gegebenheiten möglich, § 649 BGB bleibt unberührt. Hiervon ausgenommen sind bereits im Druck befindliche Anzeigen. Hat der Verlag schriftlich zugestimmt, so behält der Verlag gleichwohl den Anspruch auf den vollen Werklohn, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen. Sobald der Anzeigenauftrag im Verlag bearbeitet wurde, fällt eine Stornierungspauschale von 35 % des Auftragwertes an. Es ist dem Kunden unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
- Bei Anzeigenaufträgen über Werbungsmittler oder Werbeagenturen sind diese verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag bei Anzeigenaufträgen gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
- Ist ein Auftrag versehentlich nicht ausgeführt worden, so erhält der Auftraggeber die von ihm für diese Eintragung geleistete Zahlung zurück. Der Verlag haftet nicht für Druck- oder sonstige Fehler einer Anzeige, wenn diese mit der Druckvorlage oder der zugesandten Korrekturvorlage übereinstimmt. Wenn für den Druck notwendige Unterlagen nicht innerhalb einer vom Verlag gesetzten Frist eingereicht werden, kann der Verlag den für den Werbeeintrag vorgesehenen Raum nach eigenem Ermessen mit entsprechenden Mindestangaben versehen.
- Die verwendete Papierqualität bleibt dem Verlag vorbehalten. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige oder auf Zahlungsminderung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Dies gilt nicht bei mangel-
hafter Druckwiedergabe von Anzeigen, deren Ursache in der mangelhaften Druckvorlage des Auftraggebers liegt. Entsprechendes gilt für Farbabweichungen, Maßstab ist die Euro-Skala. Ist auch die Ersatzanzeige nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. auf Neuabdruck oder Zurückhaltung des Produktes oder auf Einführung bzw. Versendung von Berichtigungsnachträgen, sind ausgeschlossen. Bei Online-Aufträgen gewährleistet der Verlag im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Auftrags. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Ein Fehler in der Darstellung des Auftrags liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/ oder Hardware (z.B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern), durch unvollständige und/ oder nicht aktualisierte Angebote auf Zwischenspeichern oder durch den Ausfall des Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Servers über einen erheblichen Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Der Verlag ist um die sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrags bemüht. Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder den Onlineauftrag zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter des Verlages oder seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
- Platzierungswünsche (auch wenn sie schriftlich festgehalten worden sind) haben für den Verlag keine Gültigkeit und sind nicht Bestandteil es Auftrages. Der Verlag wird sich anhand der Möglichkeiten bemühen, entsprechende Platzierungswünsche zu berücksichtigen.
- Korrekturabzüge werden grundsätzlich für frei gestaltete Anzeigen geliefert, nicht aber für Fließtexteintragungen. Die Lieferung der Korrekturabzüge erfolgt mit per E-mail. Die Einrede des Nichtzugangs ist ausgeschlossen. Gibt der Auftraggeber den Korrekturabzug nicht fristgemäß zurück, gilt seine Genehmigung zum Druck als erteilt. Auf etwaige Fehler in der abgedruckten Anzeige kann sich der Auftraggeber dann nicht berufen, wenn diese auch schon im Korrekturabzug enthalten waren und innerhalb der dort angegebenen Frist nicht gerügt wurden. Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Die vom Verlag genannten Termine und Fristen für das Erscheinen des Stadtmagazin sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Eine Terminverschiebung befreit nicht von der beidseitigen Leistungsverpflichtung. Wird dem Verlag die Ausführung des Auftrags durch höhere Gewalt, Streik, Rechnerausfalls, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten etc. unmöglich gemacht, ist der Verlag von Schadensersatzleistungen befreit.
- Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der Texte in den Anzeigen oder Online-Aufträgen allein verantwortlich. Er trägt die volle Verantwortung und Haftung für den Inhalt seiner Insertion oder seines Internet-Angebotes und stellt den Verlag von allen Wettbewerbs- und urheberrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter daraus frei.
- Zahlungsbedingungen: Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen geschuldeten Mehrwertsteuer. Der Rechnungsbetrag ist zahlbar nach Rechnungserhalt netto Kasse. Die Vergütung ist an den Verlag zu zahlen. Die den Auftrag vermittelnden Handeisvertreter/Handelsmakler sind nicht zur Entgegennahme von Zahlungen ermächtigt. Etwas anderes gilt nur bei Vorlage einer schriftlichen Geldempfangs-Vollmacht des Verlages. Bei Zahlungsverzug oder Stundung können Zinsen in Höhe von 2% über den Leitzinssatz des europäischen Zentralbankrates und Bearbeitungskosten berechnet werden. Der Verlag kann bei Vorliegen von besonderen Gründen auf Seiten des Auftraggebers die Vorauszahlung des Gesamtbetrages oder eines Teilbetrages verlangen, insbesondere wenn die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet oder der Auftraggeber bei früheren Anzeigenaufträgen seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen ist.
- Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Verlag die diesem Auftrag zugrunde liegenden Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung elektronisch speichert und verarbeitet.
- Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rinteln, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.
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